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business conditions

 

 

 

I. Validity

These General Terms and Conditions shall apply exclusively to our deliveries, services and offers; we do not acknowledge any changes to, or adaptations made to our General Terms and Conditions, unless we have agreed otherwise in writing. We do not consider the contract to be fulfilled if there is any deviation from our Terms and Conditions. These Terms and Conditions shall apply to any further legal transaction between the contracting parties.


II. Conclusion of contract

A customer's contract offer requires confirmation of the order. Dispatch of the relevant product(s) to the customer also results in acceptance of contract. An appropriate, minimum 8 day period will be set and bound upon receipt of the offer.


III. Price

All of our prices mentioned are understood to be inclusive of the statutory VAT, if not recorded differently. If wage costs or any other costs necessary for the performance of the work, such as costs of materials, energy, transport, remuneration of work performed by third parties etc. change under the terms of collective agreements reached after the contract has been concluded then we are entitled to amend our prices accordingly. .
Point III is not valid In the case of consumer transactions.


IV. Terms of payment, interest on arrears

We demand cash upon delivery of goods unless otherwise agreed. Discounts will only be permitted upon special agreement. All special discounts will be invalidated in the event of a delay in payment, the same applies to installments. Customer payments are valid from the date the payment reaches our company account. In the event of a delay in payment we are entitled to choose the form and level of compensation or demand interest payable on arrears at the legally stated rate. In the case of payment delay our company is entitled to claim compound interest from the day the goods are delivered.


V. Cancellation of contract

We are entitled to cancel the contract in the case of a default of acceptance or other important reasons such as bankruptcy, a lack of financing or a delay in payment as long as the contract has not been fulfilled by both contracting parties. In the event of a contract termination we hold the right to claim compensation in the form of a 10% flat-rate charge taken from the gross invoice amount. In the case of a delay in payment we hold the right to cancel any future services or delivery commitments which are stated in the contract and the right to cancel any outstanding commitments which have yet to be completed. We also have the right to demand payment in advance on the above commitments and to demand the repossession of said products. We also hold the right to withdraw from the contract after an appropriate period of grace. We are entitled, should the customer withdraw from the contract without due cause or demands the termination of the contract, to decide whether the contract should be completed or terminated. A 10% flat-rate charge taken from the gross invoice amount will be demanded from the customer, should they choose to seek the termination of the contract. According to §§ 5a ff of the Consumer Protection act, In the case “distance contracts” the consumer has the right to cancel the contract within seven working days of agreement (Saturdays customer will bear the costs for the signature verification as well as the fees charged for the granting of credit. Customers shall not be entitled to withdraw from contracts pertaining to services if their performance has commenced as per mutual agreement within seven working days, starting with the date the contract in question was concluded are not included) This time period begins from the moment the product reaches the consumer or with regards to services, from the moment the contract is signed. Should the consumer choose to terminate the contract within the agreed deadline then they will bear the price for the return of the goods. If the contract was completed using credit then the customer will bear the costs for the signature verification as well as the fees charged for the granting of credit. Customers shall not be entitled to withdraw from contracts pertaining to services if their performance has commenced as per mutual agreement within seven working days, starting with the date the contract in question was concluded. VI. Mahn- und Inkassospesen Collection charges Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen. (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.


VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen
, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten . Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.


IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.


X. Geringfügige Leistungsänderungen Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).


XI. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft , so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.


XII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware , insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.


XIV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.


XV. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.


XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.


XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

 

 

 

 

 

 

 

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